Allgemeine Geschäftsbedingungen der Freischütz Betriebs GmbH & Co.KG
I. Geltungsbereich1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Freischütz Gastronomie GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Wolfs Catering
Die Freischütz Catering GmbH & Co.KG wird nachfolgend als Inhaber von Wolfs Catering genannt.Schutzrechte, Entwürfe, Konzeptionen
Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw. bleiben, soweit ausdrücklich und schriftlich nichts anderes vereinbart ist, mit allen Rechten Eigentum der Freischütz Catering GmbH & Co.KG.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung und die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Freischütz Partyservice GmbH. ...

